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Abklärungen Fischgängigkeit Blockrampe Buchs

Im Entwicklungskonzept Alpenrhein wurde festgehalten, dass die Blockrampe Buchs für schwimmschwache Fische ein Hindernis darstellt. Gewisse Fischarten können oberhalb der Rampe nicht mehr nachgewiesen werden. Im Rahmen der periodischen Flussaufnahmen am Rhein sowie der Vermessung der Blockrampe Buchs wurde festgestellt, dass der einst grosse Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterwasser bei der Rampe sich stark reduziert hat. Dies liegt vor allem an der sukzessiven Sohlenauflandung des Rheins im Abschnitt unterhalb der Rampe.
Es wird erwartet, dass längerfristig die Rampe resp. Flusssohle von unten her weiter eingeschottert wird. Der Höhenunterschied des Unter- zu Oberwasserspiegels über der Rampe wird weiter reduziert werden. Die Rampe soll daher neu beurteilt werden und es soll abgeklärt werden, ob die heutigen Verhältnisse überhaupt ein Hindernis darstellen.

Kontaktperson

Daniel Dietsche, Amt für Wasser und Energie, +41 (0)58 229 21 01, daniel.dietsche@sg.ch

Initianten

Kanton St. Gallen

Fürstentum Liechtenstein

Status

Abgeschlossen

Zeitrahmen

2012 - 2014

Kosten

CHF 10'000.-



Bezug zu Massnahmetypen des EKA

Typ 1 - Aufweitungen und Geschiebemanagement
Typ 2 - Passierbarkeit und Vernetzung
Typ 3 - Schwallproblematik
Typ 4 - Wasserkraft
Typ 5 - Gewässerraum
Typ 6 - Überlastfall und Notentlastung


(Letzter Stand: 11.09.2017)


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