Die Internationale Rheinregulierung (IRR) wurde durch den Staatsvertrag von 1892 zwischen Österreich und der Schweiz ins Leben gerufen und bildet die Grundlage für die Regulierung des Rheinlaufs zwischen der Ill-Mündung und dem Bodensee, der so genannten Internationalen Rheinstrecke. Dieses grosse Gemeinschaftswerk ist heute noch nicht abgeschlossen, denn nach dem Bau der beiden Durchstiche und des Umbaues des Mittelgerinnes bleibt noch die Fertigstellung der Mündungsbauwerke. Der Unterhalt des Rheinbettes wird aber Daueraufgabe bleiben. Das Zentralbüro, das heisst die administrativ-kaufmännische Leitung der IRR befindet sich in Rorschach. Die österreichische Bauleitung (mit dem zugehörigen Bauhof) ist in Lustenau untergebracht. Österreichischer Rheinbauleiter ist Dipl. Ing. Martin Weiss. Auf der schweizerischen Seite ist die Rheinbauleitung ins Baudepartement des Kantons St. Gallen eingegliedert, mit Dipl. Ing. Leo Kalt als schweizerischem Rheinbauleiter.
Daniel Dietsche
Baudepartement St. Gallen
Abteilung Gewässer
Lämmlisbrunnenstrasse 54, CH-9001 St. Gallen
Tel. +41 - (0)71-229 21 01
daniel.dietsche@sg.ch
Martin Weiss
Bauleitung Lustenau
Höchsterstrasse 4, A-6893 Lustenau
Tel. +43 - 5574 / 511 43 010
office@rheinregulierung.at